Im Sozialgesetzbuch (§13 Abs. 3 SGB V) ist geregelt, dass Patienten, die zeitnah eine
Psychotherapie benötigen, diese auch erhalten sollen. Lassen Sie sich nicht entmutigen und geben
Sie nicht auf, wir zeigen Ihnen einen aufwendigen, aber guten Weg in eine Psychotherapie.
Um die Kostenerstattung beantragen zu können, müssen also einige Voraussetzungen erfüllt sein. Dies müssen Sie anhand einiger Formulare nachweisen:
PTV 11
Empfehlung für eine Psychotherapie „zeitnah“ und mit Überweisungscode (1)
Konsiliarbericht
(3)
Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung (4)
Dokumentation Therapieplatzsuche
(5)
1. Vereinbaren Sie einen Termin für eine psychotherapeutische Sprechstunde bei einem kassenzugelassenen Psychotherapeuten
Auf der Website www.kvberlin.de finden Sie über die Psychotherapeutensuche kassenzugelassene Psychotherapeuten.
Sie erhalten vom kassenzugelassenen Psychotherapeuten ein Formular mit der Empfehlung für eine Psychotherapie Formular PTV11 (1).
Auf dem PTV11 muss eine zeitnah
erforderliche ambulante Psychotherapie
empfohlen werden. Weiterhin muss ein Überweisungscode bzw.
Dringlichkeitscode aufgeklebt sein (Aufkleber mit Buchstaben und Zahlen).
2. Nehmen Sie telefonisch UND per Onlineformular Kontakt auf zur Terminservicestelle der
KV (TSS):
Ab der Kontaktaufnahme läuft die 4-Wochen Frist
!
Bsp. 01.03.2020
Die TSS muss Ihnen innerhalb von 4 Wochen einen Termin für eine probatorische Sitzung bei
einem kassenzugelassenen Psychotherapeuten
vermitteln (4 -Wochen-Frist).
Kann sie dies nicht, ist sie gehalten, Ihnen einen ambulanten Behandlungstermin in einem
Krankenhaus zu vermitteln. Dies geschieht jedoch derzeit nicht.
Die TSS ist telefonisch montags bis freitags von 09.00 bis 15.00 Uhr unter 030-31003383 zu
erreichen. Nutzen Sie auch das Onlinekontaktformular der TSS unter
www.kvberlin.de/30patienten/22terminservice/onlineform.html
Bitte füllen Sie dieses Formular vollständig aus (benötigte Fachrichtung: Psychologischer
Psychotherapeut).
Es kommt vor, dass Ihnen die TSS einen Termin vermittelt und Ihnen der vermittelte Therapeut
keine Folgetermine anbieten kann. In diesem Fall lassen Sie sich dies bitte vom Therapeuten
schriftlich bestätigen (z. B. durch ein zweites PTV11).
Notieren Sie auf der Dokumentation zur erfolglosen Terminvermittlung durch die TSS (2)
was Sie getan haben.
3. Gehen Sie zu Ihrem Hausarzt
oder falls vorhanden Facharzt (Internist, Psychiater, Neurologe, Nervenarzt) und bitten Sie diesen, folgende Dokumente auszufüllen:
Konsiliarbericht (3)
Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung (4)
4. Es ist sinnvoll, zeitgleich bei kassenzugelassenen Therapeuten anzurufen.
Sagen Sie am Telefon, dass Sie das PTV11 (Empfehlung für eine Psychotherapie) schon haben
und fragen Sie konkret nach einem Therapieplatz. Notieren Sie Ihre Kontaktaufnahmen auf der
Dokumentation Therapieplatzsuche (5).
Die 4-Wochen-Frist ist abgelaufen:
Bsp. 29.03.2020
Sie haben noch keinen Therapieplatz?
Jezt kann durch unsere Privatpraxis mit den o.g. Unterlagen ein Antrag auf Kostenübernahme der Psychotherapie im Rahmen des Erstattungsverfahrens beantragt werden.
5. Vereinbaren Sie einen Termin in unserer Praxis
Ausführlicher können Sie sich über die Bundespsychotherapeutenkammer informieren:
https://www.bptk.de/uploads/media/BPtK_Ratgeber_Kostenerstattung_2.pdf