Gesetzliche Krankenversicherung

Im Sozialgesetzbuch (§13 Abs. 3 SGB V) ist geregelt, dass Patienten, die zeitnah eine

Psychotherapie benötigen, diese auch erhalten sollen. Lassen Sie sich nicht entmutigen und geben

Sie nicht auf, wir zeigen Ihnen einen aufwendigen, aber guten Weg in eine Psychotherapie.

 

Um die Kostenerstattung beantragen zu können, müssen also einige Voraussetzungen erfüllt sein. Dies müssen Sie anhand einiger Formulare nachweisen:

 

  1. PTV 11 Empfehlung für eine Psychotherapie „zeitnah“ und mit Überweisungscode (1)

  2. Dokumentation zur erfolglosen Terminvermittlung durch die Terminservicestelle der KV Berlin (TSS) (2)
  3. Konsiliarbericht (3)

  4. Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung (4)

  5. Dokumentation Therapieplatzsuche (5)

 

Schritte zur Psychotherapie

1. Vereinbaren Sie einen Termin für eine psychotherapeutische Sprechstunde bei einem kassenzugelassenen Psychotherapeuten

 

Auf der Website www.kvberlin.de finden Sie über die Psychotherapeutensuche kassenzugelassene Psychotherapeuten.


Sie erhalten vom kassenzugelassenen Psychotherapeuten ein Formular mit der Empfehlung für eine Psychotherapie Formular PTV11 (1).

Auf dem PTV11 muss eine zeitnah erforderliche ambulante Psychotherapie empfohlen werden. Weiterhin muss ein Überweisungscode bzw. Dringlichkeitscode aufgeklebt sein (Aufkleber mit Buchstaben und Zahlen).

 

 

 

2. Nehmen Sie telefonisch UND per Onlineformular Kontakt auf zur Terminservicestelle der

KV (TSS):

 

Ab der Kontaktaufnahme läuft die 4-Wochen Frist !

Bsp. 01.03.2020

 

Die TSS muss Ihnen innerhalb von 4 Wochen einen Termin für eine probatorische Sitzung bei

einem kassenzugelassenen Psychotherapeuten vermitteln (4 -Wochen-Frist).

Kann sie dies nicht, ist sie gehalten, Ihnen einen ambulanten Behandlungstermin in einem

Krankenhaus zu vermitteln. Dies geschieht jedoch derzeit nicht.

 

Die TSS ist telefonisch montags bis freitags von 09.00 bis 15.00 Uhr unter 030-31003383 zu

erreichen. Nutzen Sie auch das Onlinekontaktformular der TSS unter

www.kvberlin.de/30patienten/22terminservice/onlineform.html

Bitte füllen Sie dieses Formular vollständig aus (benötigte Fachrichtung: Psychologischer

Psychotherapeut).

 

Es kommt vor, dass Ihnen die TSS einen Termin vermittelt und Ihnen der vermittelte Therapeut

keine Folgetermine anbieten kann. In diesem Fall lassen Sie sich dies bitte vom Therapeuten

schriftlich bestätigen (z. B. durch ein zweites PTV11).

 

Notieren Sie auf der Dokumentation zur erfolglosen Terminvermittlung durch die TSS (2)

was Sie getan haben.

 

3. Gehen Sie zu Ihrem Hausarzt

oder falls vorhanden Facharzt (Internist, Psychiater, Neurologe, Nervenarzt) und bitten Sie diesen, folgende Dokumente auszufüllen:

 

Konsiliarbericht (3)
Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung (4)

 

4. Es ist sinnvoll, zeitgleich bei kassenzugelassenen Therapeuten anzurufen.

Sagen Sie am Telefon, dass Sie das PTV11 (Empfehlung für eine Psychotherapie) schon haben

und fragen Sie konkret nach einem Therapieplatz. Notieren Sie Ihre Kontaktaufnahmen auf der

Dokumentation Therapieplatzsuche (5).

 

 

Die 4-Wochen-Frist ist abgelaufen:

Bsp. 29.03.2020
 

Sie haben noch keinen Therapieplatz?

Jezt kann durch unsere Privatpraxis mit den o.g. Unterlagen ein Antrag auf Kostenübernahme der Psychotherapie im Rahmen des Erstattungsverfahrens beantragt werden.

5. Vereinbaren Sie einen Termin in unserer Praxis

 

Ausführlicher können Sie sich über die Bundespsychotherapeutenkammer informieren:

 

https://www.bptk.de/uploads/media/BPtK_Ratgeber_Kostenerstattung_2.pdf